Der Kommentar behandelt auf neuestem Stand das gesamte Landesrecht der Kinder- und Jugendhilfe
in Hessen - die Träger der öffentlichen und der freien Jugendhilfe die Jugendämter die
Tageseinrichtungen die Kindertagespflege die außerschulische Jugendbildung die Freistellung
für die Wahrnehmung von Ehrenämtern im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit und auch das
Landesausführungsrecht zum Jugendschutzgesetz und zum Unterhaltsvorschussgesetz. Berücksichtigt
sind die Gesetze zur Änderung des Hessischen Gesetzes über den Anspruch auf Bildungsurlaub und
weiterer Rechtsvorschriften vom 13.10.2022 (GVBl. S. 499 500) des Siebten Gesetzes zur
Änderung des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs vom 09.12.2022 (GVBl. S. 759) sowie
des Achten Gesetzes zur Änderung des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs vom
21.07.2023 (GVBl. S. 607) ebenso wie die zahlreichen Änderungen des Bundesrechts aufgrund des
Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) vom 3. Juni 2021 (BGBl. I S. 1444).