Der Beitrag untersucht ob das Institut des amicus curiae in das deutsche
Verfassungsprozessrecht eingeführt werden kann. Im anglo-amerikanischen Rechtskreis ist es seit
dem 13. Jahrhundert bekannt und inzwischen auch im internationalen Recht heimisch geworden.
Auch im deutschen privaten und öffentlichen Recht sind Beteiligungen nicht parteigebundener
Dritter bekannt. Im deutschen Verfassungsprozessrecht hingegen ist das Institut des amicus
curiae fremd.Die Schrift skizziert im ersten Teil die Entwicklungen im anglo-amerikanischen
Rechtskreis arbeitet den Funktionswandel der amicus curiae-Interventionen vor dem U.S.
amerikanischen Supreme Court heraus und stellt Beteiligung von Dritten in der inter- und
supranationalen der europäischen sowie der deutschenZivil- und Verwaltungsgerichtsbarkeit vor.
Der zweite Teil befasst sich ausführlich mit 27a und 94 BVerfGG der am Verfahren nicht
beteiligten Dritten ein Äußerungsrecht gewährt und prüft in rechtssoziologischer Perspektive
seinen Gebrauch. Es bestehen große Unterschiede bei der Anwendung dieses Rechts durch das
Bundesverfassungsgericht gegenüber der Praxis des amicus curiae beim U.S. Supreme Court. Einige
Argumente sprechen für eine Einführung des amicus curiae auch im deutschen
Verfassungsprozessrecht.