Das Verhältnis zwischen Bundesverfassungsgericht und Organisierten Interessen ist in
rechtssoziologischer Perspektive selten untersucht. Thomas Gawron markiert Konstellationen von
Mobilisierung Entscheidung und Implementation. Gegenstand seiner Untersuchung sind Politische
Parteien Kirchen und Religionsgemeinschaften Gemeinsamer Bundesausschuss im Gesundheitswesen
Tarifpartner von Kapital und Arbeit sowie Naturschutz- und Umweltverbände.Die Untersuchung ist
von den Fragen geleitet unter welchen Bedingungen die Mobilisierung gelingt welche
Entscheidungs-Tenorierung das Bundesverfassungsgericht wählt und wie sich
Implementationsprozesse gestalten. Die implizit verfolgte Frage lautet ob und inwieweit das
Verfassungsgericht die verfassungsrechtlich garantierte Autonomie Organisierter Interessen
stärkt bestätigt oder abschwächt.Die Steuerungsintentionen des Gerichts erfolgen gegenüber den
Politischen Parteien und den Tarifpartnern von Kapital und Arbeit sowohl prozedural wie
materiell. Gegenüber dem Gesundheitswesen und den Naturschutz- und Umwelt verbänden hält sich
das Gericht abstinent. Gegenüber Kirchen und Religionsgemeinschaften verstärkt es deren
Autonomie. Die Ergebnisse verfassungsgerichtlicher Judikate rufen differenzierte Antworten in
den policy-Feldern der betroffenen organisierten Interessen hervor.