Bereits im Jahr 1992 hat Deutschland die UN-Kinderrechtskonvention ratifiziert. Die Rechte von
Kindern sind zu achten zu schützen und zu fördern. Hierzu gehört dass das Kindeswohl bei
allen staatlichen Entscheidungen die Kinder betreffen als vorrangiger Gesichtspunkt
berücksichtigt werden muss. Kinder müssen angemessen an Entscheidungen beteiligt werden die
sie betreffen. Diese Maßstäbe der Berücksichtigung von Kinderrechten gelten auch und gerade für
Kommunen in Deutschland. Kinderfreundlichkeit ist für Kommunen daher kein beliebiges Randthema
sondern eine Kernaufgabe kommunaler Selbstverwaltung! Jede Kommune muss im Hinblick auf
Kinderfreundlichkeit ihren eigenen Weg gehen. Ein Modell das für alle passt gibt es deshalb
nicht. Dieses Handbuch gibt Einblicke in die vielfältigen Handlungsfelder von Städten und
Gemeinden in denen die Verwaltung die Kinderrechte umsetzen muss. Die Fachbeiträge bieten
vielfältige Anregungen wie die lokale Umsetzung der anspruchsvollen und weitreichenden Ziele
und Normen der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen gelingen kann. Kommunen kommt
dabei eine besondere Rolle zu weil sie die Lebensbedingungen und Entwicklungschancen junger
Menschen durch ihre Einrichtungen und Dienste nachhaltig prägen. Kinderrechte werden in erster
Linie vor Ort verwirklicht.