Die Forensische Psychiatrie und die Kriminaltherapie die auch die Behandlung von Straftätern
ohne psychische Erkrankungen berücksichtigt haben sich in den letzten 15 Jahren zunehmend zu
einer binnendifferenzierten Spezialdisziplin der Psychiatrie und Psychotherapie entwickelt.
Längst ist klar dass vor allem die Arbeit an individuellen Denk- und Verhaltensmustern eine
große Bedeutung für die Primär- und Sekundärprävention von Kriminalität hat. Dabei nähern sich
Forensische Psychiatrie und Strafvollzug in Bezug auf zwei Aspekte immer weiter an: zum einen
hinsichtlich der Bedeutung der Straftätertherapie und der Verpflichtung der Institutionen
klientenspezifische Behandlungsprogramme anzubieten zum anderen hinsichtlich der normativen
Fragen der Dauer des Freiheitsentzuges. Damit ist klar dass der Schutzauftrag der
psychiatrischen Maßregel und des Justizvollzuges keinesfalls allein durch die simple Forderung
des Wegsperrens für immer erfüllt werden kann. Dies kann und darf nur für die wenigsten
Gewaltstraftäter gelten. So rücken zunehmend auch ethische Fragen in den Vordergrund die sich
mit den Ansprüchen einer jeden Person an den Rechtsstaat befassen. Unterbringungszeit ist
Lebenszeit und die muss genutzt werden. Aber wie?