Auftrag der Forensischen Psychiatrie ist die Therapie psychisch Kranker und die Gewährleistung
von Sicherheit im Sinne des Schutzes der Allgemeinheit vor Rückfallstraftaten. In den letzten
20 Jahren stand ungeachtet der Reihenfolge der Begrifflichkeiten im Gesetzestext die Besserung
nicht immer vor der Sicherung. Schwerste Gewaltstraftaten einschlägig vorbestrafter Personen
mit schweren psychischen Störungen führten dazu der Sicherheit und mit ihr verbunden dem
Sicherungsauftrag der Forensik den Vorrang zu geben. Mit der Betonung des Grundrechts der
Freiheit der Person hat das Bundesverfassungsgericht nun eine deutliche Trendwende in der
Forensik angemahnt. In Nordrhein-Westfalen kann man klar beobachten dass die Beendigungen der
Unterbringung gem. 63 StGB aus Gründen der Verhältnismäßigkeit deutlich zunehmen und dies
keineswegs nur bei psychisch Kranken deren Delinquenz von moderater Schwere ist. Die Forensik
stellt das vor große Herausforderungen. Zugleich bedeutet diese Trendwende jedoch auch der
Forensischen Psychiatrie ihre eigentliche Funktion wieder zurückzugeben - nämlich zu behandeln
und nicht ersatzweise Recht zu sprechen. Der aktuelle Tagungsband der Schriftenreihe zur
Eickelborner Fachtagung versammelt ein breites Themenspektrum neuer Fragestellungen und
Erkenntnisse der Forensischen Psychiatrie: von der Implementierung evidenzbasierter Verfahren
in der Praxis der Kriminaltherapie (Rüdiger Müller-Isberner et al.) über den schmalen Grat
zwischen Wahrheit und Lüge in den Aussagen psychisch belasteter Zeugen (Susanne Cordes-Welzel)
hin zu neuen Perspektiven in der Risikoprognostik (Andrea Trost).Die Forensische Psychiatrie
bleibt für unseren Rechtsstaat eine wichtige Institution und gerade in Bezug auf die großen
gesellschaftlichen Herausforderungen im Umgang mit Gewalt wird ihre Bedeutung in den kommenden
Jahren gewiss noch zunehmen.