Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit dem Thema Corporate Compliance vor dem Hintergrund
des Deutschen Corporate Governance Kodex. In der Fassung vom 14. Juni 2007 wird Compliance in
den Ziff. 3.4 4.1.3 und 5.3.2 erstmals ausdrücklich erwähnt. Die Verankerung von Compliance im
Deutschen Corporate Governance Kodex spiegelt die wachsende Bedeutung des sich derzeit in der
Wirtschaftspraxis etablierenden Gebiets wieder. Weit über den ursprünglich engen
Anwendungsbereich hinaus wird Compliance dabei als Corporate Compliance unternehmensweit
verstanden. Es gilt sowohl die Einhaltung von gesetzlichen als auch unternehmensinternen
Vorgaben sicherzustellen. Auf diese Weise sollen materielle wie auch immaterielle Schäden vom
Unternehmen abgewandt und auch die Möglichkeit der persönlichen Haftung der Organmitglieder
vermieden werden. Angesichts des unterschiedlichen Standes der Umsetzung in den Unternehmen
stellt sich auch die Frage ob eine rechtliche Verpflichtung zur Einführung konkreter
organisatorischer Vorkehrungen für die Unternehmensleitung bestehen kann. Dies soll in der
nachfolgenden Ausarbeitung beantwortet werden. Die Bereiche Corporate Governance Compliance
und Risikomanagement sind stark miteinander verknüpft und spielen bei der strategischen
Unternehmensführung eine wesentliche Rolle. Aufgrund der sich fortlaufend ändernden nationalen
wie auch internationalen Gesetzeslage und sich wandelnder Anforderungen des
Unternehmensumfeldes wird es für die Schaffung von Wettbewerbsvorteilen und nachhaltigen
Unternehmenswerten erforderlich sein flexibel und kurzfristig auf zukünftige Entwicklungen
reagieren zu können. In diesem Zusammenhang wird ein ganzheitlicher Corporate Compliance-Ansatz
vorgestellt.