Vermieterseitige Solvenzprobleme betreffen nicht nur die Investitionen der Eigentümer sondern
auch die der Mieter. Vor diesem Hintergrund besteht mieterseitig das Bestreben die getätigten
Investitionen von der wirtschaftlichen Situation der Vertragspartnerseite abzukoppeln.
Prinzipiell steht dem Mieter als Mittel zunächst nur der Abschluss eines langfristigen
Mietvertrages mit ausreichend dimensionierten Verlängerungsoptionen zur Verfügung. Die Gefahr
des vorfristigen Untergangs im Rahmen der Zwangsversteigerung oder Eigentümerinsolvenz besteht
jedoch da dem jeweiligen Ersteher des Grundstückes Sonderkündigungsrechte zur Verbesserung der
wirtschaftlichen Verwertbarkeit zugebilligt werden. Im ungünstigsten Fall ist mit der Anmietung
einer hochwertigen Einzelhandelsfläche die Anmietung weiterer Flächen in benachbarten Gebäuden
verbunden deren Verträge bei ungewolltem Entzug der eigentlichen Hauptmietfläche nicht
kurzfristig kündbar wären. Konsequenterweise wird daher der Versuch unternommen den
vorzeitigen Verlust der Mietsache auf einem geeigneten Weg auszuschließen. Eine möglicherweise
geeignete Methode zur Zielerreichung soll in dieser Arbeit vorgestellt werden: die
Mietsicherungsdienstbarkeit. Diese wird zur Absicherung von Gewerbemietverträgen in der
Mineralölbranche schon seit Jahrzehnten eingesetzt während der Handel die Vorzüge dieses
Sicherungsinstruments erst in jüngerer Zeit für sich entdeckt hat. Zunehmende Diskussionen über
die Berücksichtigung von Mietsicherungsdienstbarkeiten bei der Verkehrs- und
Beleihungswertermittlung sowie die Ermittlung der Abschlagshöhe machen eine Auseinandersetzung
im Zuge der Bewertung von Gewerbeimmobilien sowie die Kooperation mit potentiellen Investoren
erforderlich. Ziel der vorliegenden Arbeit ist es den Einfluss von
Mietsicherungsdienstbarkeiten auf den Verkehrs- und Beleihungswert anhand möglicher
Fallvarianten darzustellen.