Die Hinzurechnungsbesteuerung betrachtet insbesondere Konstruktionen in denen die Gewinne der
Gesellschaft im Ausland thesauriert werden und der deutsche Fiskus durch deren Abschirmwirkung
darauf nicht zugreifen kann. Die Aufgabe der Hinzurechnungsbesteuerung ist es die Vermeidung
der Erlangung von unangemessenen Steuervorteilen aufgrund des internationalen Steuergefälles zu
vermeiden und eine Reduzierung der Steuerlast durch Unternehmen sowie eine eventuelle
Steuerflucht zu verhindern. Das Ziel ist die Sicherstellung einer gleichmäßigen Besteuerung und
die Verhinderung von Wettbewerbsverzerrungen durch steuerliche Aspekte. Die
Hinzurechnungsbesteuerung ist ein komplexes System von Regelungen Ausnahmen und
Rück-Ausnahmen. Im Zuge dieser Untersuchung wird zunächst auf das Außensteuergesetz allgemein
eingegangen und das Konzept der Hinzurechnungsbesteuerung erläutert. In der Folge rücken die 7
bis 14 AStG in den Fokus der Untersuchung. Dabei werden als erstes die
Tatbestandsvoraussetzungen insbesondere der Inländerbeherrschung des Katalogs der aktiven
Einkünfte und der niedrigen Besteuerung herausgearbeitet. Anschließend werden die
Ausnahmetatbestände thematisiert bei denen die Hinzurechnung unterbleibt. In einem weiteren
Schritt wird die Ermittlung der Hinzurechnungsquote und des anzusetzenden
Hinzurechnungsbetrages sowie dessen Besteuerung als Rechtsfolge untersucht und erläutert.