Für Heilpraktiker für Psychotherapie gibt es keine spezifischen Gesetze welche
Kommunikationspolitik und Werbung regeln. Häufig finden bei der Beurteilung der
Rechtskonformität der Werbung die Gesetze für Ärzte Anwendung. Verstöße gegen diese Gesetze
können zu Abmahnungen bis hin zur Aberkennung der Heilerlaubnis führen. Das führt bei vielen
Heilpraktikern zu Unsicherheit. Gerade aber die Werbung ist notwendig um das Überleben der
eigenen Praxis zu sichern. Diese Leistungen von Heilpraktikern für Psychotherapie sind keine
Kassenleistungen und stehen in direkter Konkurrenz zu Psychotherapeuten Diplompsychologen und
Selbsthilfegruppen deren Therapien und Angebote von den Krankenkassen finanziert werden. Ziel
dieser Studie ist es aus der Erforschung der gegebenen Situation auf dem Gesundheitsmarkt
speziell für Heilpraktiker für Psychotherapie rechtlich tragfähige und gleichzeitig
erfolgreiche Strategien für den Marketingmix abzuleiten und mögliche Unique Selling
Propositions (USPs) zu definieren.