Die vorliegende Studie beschäftigt sich mit den Auswirkungen der Zinsschrankenregelung i.S.d.
4h EStG i.V.m. 8a KStG als Konsequenz der Unternehmenssteuerreform 2008 auf Leveraged Buyouts.
Diese stellen eine Form von Unternehmensübernahmen oder -beteiligungen anhand eines zu hohem
Maße fremdfinanzierten Kapitalanteils dar dessen Folge u.a. durch entsprechend hohe
Kapitalkosten i.w.S. Zinsen einhergeht. Anfallende Zinsaufwendungen konnte ein Betrieb bisher
uneingeschränkt als betriebsbezogene Aufwendungen verrechnen sodass als Resultat eine
Schmälerung des Gewinns durch entsprechende Zinsaufwendungen an Fremdkapitalgeber verbucht
werden konnte. Der Gesetzgeber erkannte eine im Vergleich zum internationalen Wettbewerb hohe
Fremdkapitalquote deutscher Unternehmen die künftig zur Prävention und Schmälerung von
Insolvenzrisiken gedrosselt werden sollte sowie missbräuchliche Ausgestaltungen bei der
Strukturierung von Leveraged Buyout-Transaktionen zur Minimierung der Steuerbelastungen
welche künftig nicht mehr zulässig sein sollten. Umgesetzt wurde das Ziel durch die gezielte
Abänderung steuerrechtlicher Restriktionen durch den 16. Bundestag i.e.S. durch die
Neuregelung der Zinsschranke. Private Equity Fonds gelten dabei verstärkt seit dem 21. Jh. als
Wachstumstreiber des M&A-Marktes und stellen in Zusammenhang mit derartigen
Übernahmekonstrukten die wesentlichen Initiatoren dar. Vor allem im letzten Jahrzehnt gewannen
LBOs konstant an Bedeutung nicht zuletzt durch die vielversprechenden Renditen die den
Kapitalgebern durch eine Zunahme der qualitativen Fachkenntnisse und Erfahrungen in Bezug auf
die optimale Ausgestaltung und Planung derartiger Transaktionen zugesichert wurden.
Transaktionsspezifische Merkmale steuer- und gesellschaftsrechtliche Anwendungsbereiche sowie
Erfahrungen aus der Praxis finden hierbei Beachtung sodass zuletzt ein grobes Verständnis über
den Ablauf die Ausgestaltung und Strukturierung von typischen LBO-Transaktionen vermittelt
werden soll. Insbesondere den Konsequenzen durch die neuartige Zinsschrankenregelung fällt eine
besondere Stellungnahme zu. Folglich soll geprüft werden in welchem Maße Auswirkungen für die
beteiligten Akteure entstehen. Entsprechende Optimierungsmaßnahmen und Empfehlungen werden
hierbei ebenfalls ausgesprochen.