Seit einigen Jahren gibt es die Möglichkeit die notarielle Fachprüfung abzulegen. Sie gilt als
wesentliche Voraussetzung für den Zugang zum Anwaltsnotariat. Die fachlichen und
prüfungstaktischen Anforderungen die dieses "III. Staatsexamen" an die Kandidaten innen stellt
sind erheblich und werden oftmals unterschätzt. Dazu kommt häufig der Umstand dass das letzte
juristische Staatsexamen bei vielen Kandidaten innen Jahre zurückliegt und es an Prüfungs- und
Klausurroutine fehlt. Es sind zu erwarten: . mehrere fünfstündige Klausuren in verschiedenen
Fachgebieten . ein Aktenkurzvortrag vor der Prüfungskommission und . ein sich daran
anschließendes mehrstündiges Gruppenprüfungsgespräch Das notarielle Berufs- und
Beurkundungsrecht erfährt aktuell eine Vielzahl von gesetzlichen Änderungen (u.a. Einführungen
der NotAktVV Änderungen im Geldwäschegesetz Einführung eines Transparenzregisters und
anstehende Änderungen im Personengesellschaftsrecht) die wesentliche Auswirkung auf das
Notariat haben. Dabei versteht sich diese 2. Auflage als Arbeitsbuch das den Notaranwärtern
einen grundlegenden Überblick über das Berufs- und Beurkundungsrecht geben soll.