Das Bremische Personalvertretungsgesetz bildet die Basis für die Personalratsarbeit der
bremischen Verwaltung. Doch wie ist das 1974 in Kraft getretene Gesetz heute zu interpretieren
was sagt die aktuelle Rechtsprechung?Die Arbeitnehmerkammer Bremen bietet mit der nun
vorliegenden Kommentierung eine unverzichtbare Entscheidungs- und Handlungsgrundlage für
Personalräte Gewerkschaften Dienststellen Richter und Anwälte.18 kompetente Autorinnen und
Autoren von der Arbeitnehmerkammer sowie aus Wissenschaft Justiz und Gewerkschaften
kommentieren die 74 Paragrafen und nehmen auf rund 800 Seiten unter Einbeziehung der neuesten
Rechtsprechung ausführlich Stellung: angefangen bei der Wahl und Zusammensetzung des Gremiums
über die Mitbestimmung in sozialen personellen und organisatorischen Angelegenheiten bis hin
zur Zuständigkeit der Gerichte. Das Standardwerk ist das einzige seiner Art und löst nach fast
40 Jahren die erste Kommentierung aus dem Jahr 1979 ab.