Die Vererbung von Gesellschaftsanteilen besonderes im Rahmen eines grenzüberschreitenden
Erbfalls ist mit vielen Problemen behaftet welche die Wissenschaft und Praxis seit jeher
beschäftigen. Durch die Einführung der EU-Erbrechtsverordnung besteht Anlass der Frage
nachzugehen wie die Abgrenzung von Erb- und Gesellschaftsrechtsstatut fortan zu beurteilen
ist. Da auf Seiten des Erbstatuts durch den europäischen Gesetzgeber nun eine supranationale
Regelung geschaffen wurde verlagern sich bisherige Fragestellungen und neuartige Problemkreise
bedürfen erstmaliger Überlegungen. Die Arbeit analysiert die Wirkungen der Einführung der
EU-Erbrechtsverordnung auf das Spannungsverhältnis von Erb- und Gesellschaftsrechtsstatut bei
der Vererbung einer Gesellschaftsbeteiligung mit internationalem Bezug und leitet daraus
Gestaltungsmöglichkeiten zur Absicherung des Zusammenspiels beider Statute her. Dabei wird
sowohl die Reichweite des Erbstatuts als auch des Gesellschaftsrechtstatuts ermittelt und die
Rechtslage insbesondere in Bezug auf den Vorrang des Gesellschaftsrechts vor und nach
Einführung der EU-Erbrechtsverordnung untersucht. Anhand der gewonnenen Erkenntnisse erfolgt
eine Abgrenzung des Erb- und Gesellschaftsrechtsstatuts unter Berücksichtigung verschiedener
Gesellschaftsformen und Ausgestaltungen der Nachfolgeregelungen.