Wer im 21. Jahrhundert als Vorerbe ein Unternehmen gemäß den 47 Paragraphen zur Vor- und
Nacherbschaft führen will die bereits im ausgehenden 19. Jahrhundert verfasst wurden wird
feststellen dass auf der Basis der überkommenen Gesetzesauslegung dies allenfalls unter
größten Schwierigkeiten möglich ist. Die Probleme werden wie unter einem Brennglas mit Eintritt
des Nacherbfalles deutlich: Was ist als nachlasszugehörig an den Nacherben herauszugeben? Was
steht als Nutzung dem Vorerben zu? Was geschieht mit den bei Eintritt des Nacherbfalles noch
nicht voll beendeten vom Vorerben begründeten Schuldverhältnissen? Der Autor untersucht die
sich in der Praxis stellenden Probleme und ihre Ursachen im Detail stellt Hilfskonstruktionen
der Vergangenheit in Frage und entwirft eine Auslegung der Vorschriften des BGB mit der in der
Praxis umsetzbar die Zielsetzungen des Gesetzgebers wie des Erblassers auch unter heutigen
Bedingungen realisiert werden können. Zum ersten Mal wird zudem die Frage aufgeworfen ob die
laufende Ertragsbesteuerung zu Ausgleichsansprüchen zwischen Vor- und Nacherben führen kann.