Erwerbstätig zu sein bedeutet in unserer heutigen Gesellschaft nicht nur soziale Sicherung
sondern auch gesellschaftliches Leben. Die Arbeit hat besonderen Einfluss auf unsere
Persönlichkeit soziale Kontakte und darauf welchen Status man im sozialen Umfeld respektive
in der Gesellschaft einnimmt. Diese Auswirkungen bekommen vor allem Menschen mit Behinderungen
zu spüren. Der allgemeine Arbeitsmarkt verschließt sich dem Thema diese Personengruppe zu
beschäftigten. Somit bleibt eine freie Wahl in welche Richtung das Leben gehen soll vielen
Menschen mit Behinderungen verschlossen. Eher eröffnen sich vordefinierte Sonderwege die von
der Schule mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt hin zur Werkstatt für behinderte Menschen
führt. Mit der Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
wird ein Paradigmenwechsel eingeleitet dem sich auch die Werkstätten für behinderte Menschen
unterziehen müssen. Der Abbau gesellschaftlicher Barrieren und das Recht auf Arbeit fordern die
Werkstätten heraus neue Handlungsstrategien zu entwickeln um der UN-Konvention gerecht zu
werden. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich genau mit diesem Thema und will Antworten bzw.
Lösungsansätze zu der folgenden Frage finden: Welche Veränderungen können Werkstätten für
behinderte Menschen unter Berücksichtigung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit
Behinderungen vornehmen um die Eingliederung von Menschen mit Behinderungen in das
Arbeitsleben zu verstärken?