Die nach einem langen Zug durch das östliche Europa von einem Kreuzzug zurückgekehrten Ritter
des Deutschen Ordens okkupierten in der Mitte des 13. Jahrhunderts im Baltikum liegende Gebiete
an der Ostseeküste u. a. auch das Samland das bis dahin von den Prußen beherrscht wurde die
bereits Bernstein gewannen und mit ihm Handel trieben. Infolge des hohen Wertes den Bernstein
zur damaligen Zeit hatte sicherten sich die neuen Machthaber ein Regalrecht das dem der zuvor
herrschenden Pomerellischen Herzöge in Westpreußen und Pommern ähnelte und von diesen sowie den
frühen polnischen Königen (zuletzt Ladislaus I bis 1308) seit spätestens Mitte des 13.
Jahrhunderts ausgeübt wurde. Zu Beginn des 16. Jahrhunderts wurde ein recht erheblicher Teil
des gesamten baltischen Bernsteinaufkommens von hauptsächlich in Brügge und Lübeck ansässigen
sogenannten Paternostermachern für die Herstellung von Rosenkränzen verwendet. Im Jahre 1617
wurde unter Kurfürst Johann Sigismund ein spezielles Bernsteinstrafgesetz erlassen in dem
ebenfalls Leib- und Todesstrafen für Zuwiderhandlungen angedroht wurden. Im 18. Jahrhundert
wurde der sogenannten Strandeid eingeführt der von allen erwachsenen Männern im Küstengebiet
und von anderen Personen die berechtigt waren den Strand zu betreten abgelegt werden musste.
Die den Eid ablegenden Personen verpflichteten sich keinen Bernstein zu entwenden und Personen
zu denunzieren die unrechtmäßig Bernstein besaßen. (Wiki) Nachdruck der Originalausgabe aus
dem Jahre 1887.