Grundlagen für die Herstellung eines Obstweines sind Obst und Zucker wobei die meisten
Obstarten zumindest einen Teil des notwendigen Zuckers enthalten. Für die Herstellung wird aus
dem reif geernteten Obst meist durch Zerquetschen der Früchte eine Maische (Obstbrei) jedoch
wegen der später notwendigen Klärung kein Mus hergestellt. Bei der Herstellung der Maische
sollen die Samen in den Früchten nicht beschädigt werden da diese Bitterstoffe oder auch
Amygdalin das in Gegenwart von Wasser Blausäure abspaltet abgeben können. Für eine
ausreichend flüssige Konsistenz der Maische ist meist eine Wasserzugabe erforderlich. Ausnahmen
stellen Äpfel Birnen und Orangen dar bei denen nur der vorher gewonnene Saft vergoren wird.
Wenn der in den Früchten enthaltene Zucker nicht ausreicht wird dem Gäransatz vor der Gärung
Zucker zugesetzt (der Gäransatz wird aufgezuckert). Bei Maischegärungen ist dies der Regelfall
bei Saftgärungen ist es vom gewünschten Alkoholgehalt und Anfangszuckergehalt im Saft abhängig.
Der Zuckergehalt im Saft bzw. im Gäransatz kann mit einer Mostwaage oder einem Refraktometer
mit Mostgewichtskala bestimmt werden. Besonders bei saftreichen Früchten ist eine Bestimmung
des Zuckergehaltes im Saft sinnvoll um die notwendige Aufzuckerung festlegen zu können und vor
allem Überzuckerungen die gärhemmend wirken zu vermeiden. (Wiki) Der vorliegende Ratgeber zur
Obstweinbereitung nebst Obst- und Beerenbrandwein-Brennerei ist illustriert mit 51 S
W-Abbildungen. Nachdruck der Originalausgabe aus dem Jahre 1894.