In der Arbeit wird anhand einer systematischen Aufarbeitung der Vertragstheorien von Hobbes bis
Fichte gezeigt dass der Vertrag als grundlegendes Begründungsmodell abhängig von der
Rechtfertigung von unveräußerlichen Rechten ist. Eine zentrale Einsicht besteht darin dass man
ausschließlich vor dem Hintergrund von unveräußerlichen Rechten begründet kann dass nur
symmetrische Verträge zulässig sind. Durch einen Ideengeschichtlich-systematischen Nachvollzug
der Vertragstheorien von Thomas Hobbes John Locke Jean-Jacques Rousseau und Immanuel Kant
werden die Begründungsprobleme der jeweiligen Theorien dargelegt und bilden den Hintergrund der
Auseinandersetzung und kritischen Rekonstruktion von Johann Gottlieb Fichtes Vertragstheorie.
Im Zentrum der Rekonstruktion steht dabei die Freiheit die zum einen die Willensfreiheit und
zum anderen normative Aspekte umfasst.