Hofordnungen waren Regelwerke die das tägliche Geschehen 'bei Hofe' das heißt in einer Burg
oder der Residenz eines Adeligen regelten. Die Hofordnung wurde meist von einem
'Haushofmeister' überwacht dessen Position einem Verwaltungsspezialist für Hauswirtschaft am
nächsten kommt. Dieser hatte nicht nur für die Einhaltung der Regeln zu sorgen sondern war
auch für die Buchführung zuständig. Neben den rein ökonomischen Aspekten waren Hofordnungen
gleichzeitig ein disziplinarischer Kodex von für alle am Hof lebenden Personen verpflichtenden
Regeln die ein konfliktfreies Zusammenleben ermöglichen sollten. Bei Verstößen gegen die
Hofordnung war es üblich den Täter dem Herrn des Hofes vorzuführen. Mit zunehmender
Komplexität des Zusammenlebens verschiedener Personengruppen mit verschiedenen Rechten und
Pflichten wurde die Hofordnung immer mehr zu einem Regelwerk das vor allem das Zeremoniell
bestimmte: wer wann vor wem wie seine Achtung zu erweisen hatte wie er sich kleidete etc.
Hofordnungen wurden zwar meistens schriftlich fixiert aber bei Bedarf auch abgeändert neben
Texten mit einer Vielzahl von Durchstreichungen und Abänderungen sind auch solche aus 'einem
Guss' erhalten. Dem Hofbeamten oblag die Leitung der königlichen Hauswirtschaft und des
Dienstes um die Person des Monarchen. Hofmeister kamen auch an anderen Fürstenhöfen und auch
bei kleineren Dynasten vor. Das Hofmeisteramt gewann im 15. Jahrhundert nach und nach die
Bedeutung eines Staatsamtes und der Hofmeister entfaltete an den deutschen Fürstenhöfen nahezu
die Wirksamkeit eines Haus- und Kabinettsministers. Nachdruck der historischen Originalauflage
von 1905.