Ein Totenschild ist eine Totengedenktafel für einen männlichen Verstorbenen aus dem Adel oder
dem ratsfähigen Bürgertum. In einer Kirche oder Kapelle aufgehängt erinnert sie in
heraldischen Formen durch Wappen und Inschrift an den Toten. Der Brauch hatte seine Blütezeit
im 16. Jahrhundert und verlor sich allmählich in den folgenden zweihundert Jahren. Das Epitaph
ein Grabdenkmal aus Holz oder Stein übernahm seine Funktion. In der Spätgotik und in der
Renaissance war der Totenschild eine flache Scheibe aus Holz rund oder nur unten abgerundet
polygonal oder im 16. Jahrhundert auch rechteckig. Die um das Wappen laufende Inschrift ist in
der Regel einzeilig. Hier stehen der Name des Verstorbenen sein Todesdatum Hinweise auf seine
soziale Stellung und ein Segenswunsch. In der Barockzeit wurde der Totenschild immer
prunkvoller. Nicht mehr das Wappen stand nun im Vordergrund sondern die variationsreiche
Gestaltung des Rahmens und der Schmuck des Schildes mit Bändern Rollwerk und allegorischen
Figuren. Die Inschrift befindet sich jetzt in einem rechteckigen oder ovalen Feld innerhalb der
Komposition. Wie die Bestattung in einem Gotteshaus oder in einem Kreuzgang war das Aufhängen
eines Totenschildes ein Privileg das ursprünglich dem Adel vorbehalten war aber später auch
den Bürgern aus dem Patriziat einer Stadt. Angehörige eines Ritterordens hatten ebenfalls ein
Anrecht. Geistliche hingegen waren in der Regel ausgenommen. Das Wappen einer Frau erscheint
gelegentlich auf dem Schild ihres Ehemanns als Beiwappen. Nicht jeder Berechtigte konnte sich
einen Totenschild leisten denn die Kosten für die ausführenden Künstler und eine Zuwendung an
die Kirche waren erheblich. (Wiki) Der vorliegende Band ist mit 70 S W-Tafeln illustriert.
Nachdruck der historischen Originalausgabe aus dem Jahre 1900.