Vor allem im Bereich des Onlinehandels gehören wettbewerbsrechtliche Abmahnungen mittlerweile
schon zum Alltag. So haben im Jahr 2013 bspw. 60% aller Onlinehändler eine Abmahnung erhalten
Tendenz steigend. Dass Abmahnungen im Falle von wettbewerbsrechtlichen Verstößen in der Regel
sinnvoll sind und allen Beteiligten eine schnelle und außergerichtliche Streitbeilegung
ermöglichen hat sich in der Praxis seit 1960 gezeigt. Doch in den letzten Jahren sind vermehrt
Tendenzen zu erkennen bei denen es nicht vorrangig um den wettbewerbsrechtlichen
Fundamentalanspruch (den Unterlassungsanspruch) geht sondern vielmehr eigene
betriebswirtschaftliche Interessen in den Vordergrund rücken. So nutzen selbst große Konzerne
das Instrument der Abmahnung um ihre eigenen Absatzpositionen zu sichern. Mögliche Ursachen
und Gründe hierfür sind Gegenstand der vorliegenden Ausführungen und werden vom Autor nach
einer theoretischen Einführung in das Wettbewerbsrecht anhand praktischer Beispiele erläutert.