In den zwei Jahrzehnten nach dem Zweiten Weltkrieg wird es in Deutschland erneut üblich
weltliches Recht mit Hilfe übergesetzlicher Argumente zu legitimieren. Die Rechtsgeschichte hat
dies unter dem Stichwort der Naturrechtsrenaissance aufgearbeitet sich dabei allerdings auf
die Rechtsphilosophie beschränkt. Eine Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung wurde bis
heute nicht geleistet. Die Situation in der SBZ DDR hat man sogar gänzlich ignoriert. Ausgehend
von diesen beiden Beobachtungen zeichnet Maximilian Wagner die Anfänge von Rechtstheorie wie
-praxis im besetzten Deutschland nach. Anhand ausgewählter Judikatur und juridischer
Veröffentlichungen dekonstruiert er die vermeintliche Wiedergeburt des Naturrechts in
Westdeutschland und rekonstruiert ihr ostdeutsches Pendant. Deutlich wird: Im Westen
Deutschlands führte der Rückgriff auf transzendente Begründungsmuster zu einer sukzessiven
Verrechtlichung der Politik im Osten wurde die Politisierung des Rechts begleitet vom Einbau
überpositiver Leerformeln in die juristische Dogmatik. Ausgehend von diesen beiden
Beobachtungen zeichnet Maximilian Wagner die Anfänge der Rechtsprechung und der
Rechtsphilosophie im besetzten Deutschland nach. Anhand ausgewählter Judikatur und
rechtswissenschaftlicher Veröffentlichungen dekonstruiert er die vermeintliche Wiedergeburt des
Naturrechts in Westdeutschland und rekonstruiert ihr ostdeutsches Pendant. Während der
strategische Rückgriff auf transzendentale Argumente im Westen Deutschlands zu einer
sukzessiven Unterwerfung hoheitlichen Handelns unter die Souveränität des Rechts führte setzte
der Einbau der Sozialistischen Gesetzlichkeit in die ostdeutsche Dogmatik einen
Entdifferenzierungsprozess in Gang den man ironisch überspitzt auch als Absterben des Rechts
bezeichnen könnte.