»Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich« - so heißt es in Artikel 3 des Grundgesetzes. Nach
klassischem Verständnis wird damit vom Recht und seinen Akteuren verlangt Gleiches gleich und
Ungleiches ungleich zu behandeln. Doch was ist dieses Gleiche bzw. Ungleiche an dem sich die
Gleich- Ungleichbehandlung zu orientieren hat?Hans von Gleichenstein geht der Frage mit den
Mitteln der Systemtheorie Niklas Luhmanns nach. Er zeigt dass Gleichheit vom Recht selbst
nicht adäquat begriffen werden kann. Sie gibt diesem vielmehr auf sich vorrangig an
außerrechtlichen Sozialsystemen auszurichten. Erst dadurch wird aus einem arbiträren Spiel mit
Worten ein gehaltvolles Kriterium in Entscheidungsbegründungen Gesetzestexten sowie bei deren
verfassungsgerichtlicher Überprüfung. Gleichbehandlung verlangt dann wie die Studie auch an
Beispielen aus der Dogmatik und der Entscheidungspraxis des Bundesverfassungsgerichts
plausibilisiert die Respektierung der Grenzen anderer vom Recht zu regulierender Sozialsysteme
und die gleiche Chance aller Individuen auf unbeschränkte Teilhabe an allen gesellschaftlichen
Funktionssystemen.