Durch die Bestellung eines Nießbrauchs werden einer anderen Person als dem zivilrechtlichen
Eigentümer die Einkünfte aus dem Nießbrauchsgegenstand zugerechnet. Eingesetzt wird das
Gestaltungsmittel des Nießbrauchs beispielsweise bei einer Betriebsübergabe an die nachfolgende
Generation oder bei Überlegungen zur Verlagerung von Einkünften auf andere Personen wie zum
Beispiel Kinder. Die vorliegende Untersuchung befasst sich mit der Bestellung eines Nießbrauchs
zugunsten einer natürlichen Person am Mitunternehmeranteil. Mit der Einräumung eines
Nießbrauchs als Gestaltungsmittel ist unter Umständen eine erbschaftsteuerfreie Übertragung von
Unternehmensvermögen möglich. Darüber hinaus kann bei richtiger Ausgestaltung der Verträge auch
die ertragsteuerlich neutrale Buchwertfortführung gem. 6 Abs. 3 EStG zum Tragen kommen.