Die Anwendung des Jugendstrafrechts (und damit die Anwendung des 105 Jugendgerichtsgesetz
(JGG)) auf Heranwachsende gerät immer wieder in den Fokus der politischen und öffentlichen
Diskussion. Dabei votiert eine Mehrheit für die Abschaffung dieses Paragraphen allerdings aus
höchst unterschiedlichen Gründen. Während der überwiegende Teil der Fachliteratur für die
generelle Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende und damit eine Abschaffung des 105
JGG) ist wird die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende in der öffentlichen und
politischen Diskussion oftmals äußerst kritisch betrachtet. Es sind daher auch immer wieder
Bestrebungen zu erkennen die generelle Anwendung des Erwachsenenstrafrechts auf Heranwachsende
durchzusetzen. Die Diskussion der Fragestellung inwieweit Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht
anzuwenden ist wird dabei durch eine (bislang) sehr polemische Debatte und Darstellung in der
Öffentlichkeit weiter befeuert. Als Ziel dieser Arbeit ergibt sich daher zur Versachlichung
der Diskussion einer aktuellen Fragestellung des Jugendstrafrechts beizutragen indem
anwendungsrelevante Erkenntnisse aus den Bezugswissenschaften insbesondere der Psychologie
aber auch der Soziologie und Kriminologie gesammelt und dargestellt werden und so in
aufgeladener Atmosphäre eine fachlich korrekte Anwendung des 105 JGG (Karle 2003 S. 299)
angestrebt wird.