Textil- und Modenäher -in sowie Textil- und Modeschneider -inAm 25. Juni 2015 trat die neue
Verordnung über die Berufsausbildung zum Textil- und Modenäher -in und Textil- und
Modeschneider -in in Kraft. Die Ausbildungsdauer beträgt zwei bzw. drei Jahre.Die
Abschlussprüfung bzw. Abschlussprüfung Teil 1 bezieht sich auf die im Ausbildungsrahmenlehrplan
für die ersten zwei Jahren genannten Fertigkeiten Kenntnisse und Fähigkeiten sowie den im
Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff.Der Leitfaden der PAL für die Abschlussprüfung
bzw. Abschlussprüfung Teil 1 enthält allgemeine Informationen zu den Inhalten der Verordnung
vom 25. Juni 2015 vom zuständigen PAL-Fachausschuss erarbeitete Gliederungen und Übersichten
sowie einen vollständigen schriftlichen und praktischen Musteraufgabensatz.