1. Auflage 2017 210 SeitenAm 25. Juni 2015 trat die neue Verordnung über die Berufsausbildung
zum zur Textil- und Modeschneider -in in Kraft. Die Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre. Die
Abschlussprüfung Teil 2 bezieht sich auf die im Ausbildungsrahmenlehrplan für das dritte
Ausbildungsjahr genannten Fertigkeiten Kenntnisse und Fähigkeiten sowie den im
Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff. Der Leitfaden der PAL für die
Abschlussprüfung Teil 2 enthält allgemeine Informationen zu den Inhalten der Verordnung vom 25.
Juni 2015 vom zuständigen PAL-Fachausschuss erarbeitete Gliederungen und Übersichten sowie
einen vollständigen schriftlichen und praktischen Musteraufgabensatz. Pro Schwerpunkt wurde je
eine praktische Aufgabe abgebildet:- eine beispielhafte Aufgabe für den betrieblichen Auftrag
im Schwerpunkt Arbeitsvorbereitung und Qualitätsprüfung - je eine beispielhafte Aufgabe für das
Prüfungsprodukt in den Schwerpunkten Prototypen und Serienfertigung sowie Schnitttechnik.Die
regulären Prüfungsunterlagen zur Abschlussprüfung bzw. Abschlussprüfung Teil 2 werden von der
PAL erstmalig für die Prüfung im Winter 2017 18 angeboten