Am 1. August 2021 trat die neue Verordnung über die Berufsausbildung zum Brauer und Mälzer und
zur Brauerin und Mälzerin vom 4. Juni 2021 in Kraft. Die Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre.
Mit diesem Leitfaden der PAL erhalten Ausbilder -innen Auszubildende und Prüfungsausschüsse
die Möglichkeit sich über die Abschlussprüfung Teil 2 im neugeordneten Ausbildungsberuf Brauer
und Mälzer Brauerin und Mälzerin zu informieren. Der PAL-Leitfaden für die Abschlussprüfung
Teil 2 enthält dabei allgemeine Informationen zu den Inhalten der Abschlussprüfung Teil 2 der
neuen Verordnung vom Fachausschuss der PAL erarbeitete Gliederungen und Übersichten sowie einen
vollständigen schriftlichen und praktischen Musteraufgabensatz inklusive Lösungsvorschlägen Die
regulären Prüfungsunterlagen zur Abschlussprüfung Teil 2 wurden erstmalig für die Prüfung im
Sommer 2023 angeboten.