Der Aufbau-Verlag wurde 1945 vom Kulturbund e. V. gegründet und war der wichtigste
Literaturverlag der DDR. Die 1990 gegründete Treuhandanstalt täuschte 1991 arglistig die Käufer
des Verlages. Die Behörde ist der Fachaufsicht und der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums
der Finanzen unterstellt. Das Ministerium und dessen Helfer begehen seit 30 Jahren
fortgesetzten Prozessbetrug im Streit über den Verkauf des Aufbau-Verlages. Aus dem Urteil des
9. Senats des Kammergerichts ergibt sich dass eine staatliche Behörde ihre Vertragspartner
arglistig über wesentliche Umstände täuschen und ihnen dadurch schwere Schäden zufügen kann.
Darüber hinaus darf die Behörde auch die Gerichte gezielt belügen ohne befürchten zu müssen
für ihre Handlungen Verantwortung übernehmen und Schadensersatz leisten zu müssen. Die Käufer
wurden nie Eigentümer des Aufbau-Verlages Die vom Ministerium der Finanzen kontrollierte
Behörde kann damit rechnen dass die Gerichte die berechtigten Ansprüche der Geschädigten nicht
schützen ungeachtet noch so flagranter Rechtsverstöße. Den Prozessbetrug durch die kriminelle
Vereinigung in der Treuhandanstalt hat das Gericht bestätigt aber die Verjährung und die
Rechtskraft eines falschen Urteils behauptet. Dieses Buch dokumentiert den einmaligen Kampf um
Gerechtigkeit in einem beispiellosen Justizskandal. Es legt offen das Unrecht im Namen des
Volkes gesprochen werden darf.