Die historische Einmaligkeit der italienischen Einwanderung nach Deutschland besteht darin
dass sie sich innerhalb des Italien-Deutschland-Anwerbeabkommens (1955) und der
kontinuierlichen Entwicklung der Römischen Verträge (1957) als langfristiges europäisches
Projekt vollzog das letztendlich zur Bildung einer interkulturellen Europäischen Union geführt
hat. Insofern ist es irreführend und unangebracht nach 70 Jahren 'die Italiener' in der
Bundesrepublik weiterhin als Einwanderer zu verstehen. Die gegenwärtige italienische Gemeinde
innerhalb der Bundesrepublik darf als gelungenes sozioökonomisches und kulturelles
Integrationsmodell von Bürgern eines anderen Mitgliedsstaats der EU wahrgenommen und gewürdigt
werden. Die vorliegende Arbeit ist als richtungsweisender Beitrag gedacht um diese innovative
Leistung seit 1955 bis heute zu dokumentieren und zu ehren.