Bei der Gewährung von Zuwendungen nehmen die Bewilligungsbehörden in die Zuwendungsbescheide
regelmäßig die Nebenbestimmung auf dass der Zuwendungsempfänger bei der Vergabe von Liefer-
Dienstleistungs- oder Bauaufträgen die Vorschriften des Vergaberechts zu beachten hat. Dieses
birgt ein erhebliches Fehlerpotential. Eine (teilweise) Rückforderung der Zuwendung kann die
Finanzierung eines Projektes oder gar die Existenz des Zuwendungsempfängers ernsthaft
gefährden. Die vorliegende Studie zeigt auf ob und gegebenenfalls unter welchen
Voraussetzungen die Behörde im Falle eines Vergaberechtsverstoßes eine Zuwendung zurückfordern
kann. Dabei wird auch der Frage nachgegangen ob sie ein Ermessen hat und ob dieses durch
Verwaltungsvorschriften gelenkt wird. Außerdem wird untersucht ob jeder Vergaberechtsverstoß
einen Widerrufsgrund darstellt oder ob gleichzeitig auch gegen das Gebot der wirtschaftlichen
und sparsamen Verwendung der Zuwendung verstoßen worden sein muss. Schließlich wird dargestellt
in welcher Höhe eine Rückforderung der Zuwendung in Betracht kommen kann und welche
Rechtsmittel dem Zuwendungsempfänger gegen die Rückforderung zur Verfügung stehen.