Den Ursprung hat der Begriff der Due Diligence (englisch: geschuldeter Fleiß geschuldete
Sorgfalt) im angloamerikanischen Rechtswesen vor allem in kapitalmarktorientierten
Vorschriften. Wesentliche Intention der Due Diligence war und ist die Kompensation fehlender
Gewährleistungsrechte im US-amerikanischen Recht. Eine Due Diligence in diesem Sinne verfolgt
die Absicht dem Grundsatz caveat emptor vorzubeugen nach dem der Käufer durch Erwerb eines
Objektes das Mängelrisiko übernimmt. Es gilt dieses Risiko durch eine im Vorfeld durchgeführte
Prüfung des potentiell zu erwerbenden Besitzes zu minimieren. In der Realität stellt sich meist
nicht die Frage ob eine Due Diligence durchgeführt wird sondern wie umfangreich sie ist.
Darüber hinaus gilt die Maxime dass jeder Vertragspartner die Vorteilhaftigkeit eines
Geschäftes selbst vor Vertragsabschluss zu überprüfen hat. Dementsprechend stellt ein
Verschweigen oder Vorenthalten essenzieller Informationen durch den Verkäufer nicht automatisch
eine Pflichtverletzung desselbigen dar. Durch diese Anforderungen an den potentiellen Käufer
ergibt sich in der Praxis die Problematik von informatorischen und zeitlichen Engpässen welche
für die erfolgreiche Durchführung einer Due Diligence und der im Idealfall darauf folgenden
Akquisition restriktiv sein können. Eine Überwindung dieser Problematik ist unabdingbar da die
mit einer Unternehmensakquisition verbundenen oftmals nur schwer kalkulierbaren Risiken von
Vorstand und Verantwortlichen im Vorfeld einer Akquisition sorgfältig abzuwägen sind. Ziel
dieses Buches ist es die Bedeutung der Financial Due Diligence als Instrument des
Risikomanagements zur Strukturierung und Minderung des Akquisitionsrisikos für den potentiellen
Käufer im Rahmen von Unternehmensakquisitionen herauszuarbeiten.