Nachdem der EuGH am 16. Juni 2015 sein Urteil über ein etwaiges OMT-Programm der EZB gefällt
und dieses mit dem EU-Recht für vereinbar erklärt hat ist keineswegs alles geklärt.
Insbesondere die Frage wie das BVerfG auf die gegenläufige Auslegung des EuGH reagieren wird
und welche Folgen damit verknüpft sind wird in diesem Fachbuch analysiert. Das BVerfG hat sich
in seiner Vorlage eine abweichende Letztentscheidung vorbehalten sollte der EuGH das
OMT-Programm für uneingeschränkt mit dem EU-Recht vereinbar halten. Das Verfahren und dessen
letztlicher Ausgang sind folglich von großer Relevanz für das Verhältnis der beiden Gerichte
und beispielhaft für deren Selbstverständnis bei der Prüfung von Unionsrecht. Neben der
Kontrollkompetenz des EuGH der Rolle und dem Mandat der EZB werden ebenfalls die
Interpretationen des Art. 123 AEUV diskutiert. Die zentrale Fragestellung der Untersuchung
lautet: Wer darf letztlich über einen ausbrechenden Rechtsakt entscheiden falls ein solcher
vorläge? Anhand der Analyse des OMT-Verfahrens wird dargelegt welche Argumente der beiden
Gerichte in Bezug auf die ultra-vires-Kontrollkompetenz überzeugender sind ob eine umfassende
Kontrolle aller Staatsgeschäfte überhaupt sinnvoll ist und welche die wahrscheinlichste
Reaktion des BVerfG auf das EuGH-Urteil ist.