Die vorliegende wissenschaftliche Arbeit beschäftigt sich mit der Zusammenarbeit von Jugendamt
und Schulen im Hinblick auf den Kinderschutz. Dabei wird der adäquate Umgang mit Fällen der
Gefährdung des Kindeswohls durch Schulen LehrerInnen und pädagogische MitarbeiterInnen an
Schulen diskutiert. Die durch zahlreiche Gesetze verankerte Kooperation beider Stellen ist in
dieser Hinsicht in Landkreisen und kreisfreien Städten noch nicht zufriedenstellend. Auch das
Melden von akuter Kindeswohlgefährdung an den Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes durch
LehrerInnen und Schulen ist noch nicht ausreichend. Dies sind unter anderem Probleme die zur
Schnittstellenproblematik zwischen der öffentlichen Jugendhilfe und Schulen in diesem Bereich
führen. Dazu zählen auch die unterschiedlichen Professionen Wissens- und Kenntnisstände sowie
die Arbeits- und Vorgehensweisen von LehrerInnen und SozialarbeiterInnen. Die Kooperation der
beiden Institutionen ist jedoch für einen effektiven Kinderschutz unabdingbar denn Kinder und
Jugendlichen halten sich einen Großteil ihrer Zeit in den Schulen auf. Vor allem dort sind die
gewichtigen Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung in vielen Bereichen beobachtbar. So
stellt sich die Frage: Wie kann die Schnittstelle Jugendamt und Schule in Gefährdungsfällen
besser funktionieren und so zum Kinderschutz beitragen? . Wenn die Schulen in Zusammenarbeit
mit dem Jugendamt durch ein Instrument befähigt werden könnten einen Gefährdungsfall adäquat zu
behandeln dann würde die Kooperation beider Stellen im Hinblick auf den Kinderschutz im besten
Fall verbessert werden. Ziel ist es demnach ein Instrument in Form eines Handlungsleitfadens
zu entwickeln das Schulen unterstützt in einem Fall von Kindeswohlgefährdung richtig zu
reagieren und so ihrem gesetzlichen Auftrag entsprechend eine Gefährdungssituation
abzuwenden. Auch die MitarbeiterInnen der Allgemeinen Sozialen Dienste sollen durch dieses
Instrument in der Kooperation unterstützt werden.