Bei den Illyrern Vorfahren der Albaner die in vorhistorischer Zeit auf dem Balkan lebten
waren Sitten und Gebräuche die Hauptquelle des Rechts. Diese Regeln die in einer früheren
Entwicklungsphase der Gesellschaft geschaffen und mündlich von Generation zu Generation
übermittelt wurden wurden in den nicht-schriftlichen juristischen Quellen dem
Gewohnheitsrecht (bei den Albanern Kanun) aufgegriffen. Sie wurden faktisch angewandt (lat.
Consuetudo) sowohl aufgrund ihrer Annahme durch alle als auch im Sinne der Überzeugung der
juristischen Notwendigkeit ihrer Umsetzung (lat. Opinio necessitatis oder opinio juris). Bei
den Albanern wurden viele regionale Kanunen angewandt aber vor allem der Kanun des Lek
Dukagjini der als der bekannteste und am meisten beachtete Kanun angesehen wird und im
Mittelpunkt dieser Untersuchung steht.