Zwischen dem 11. und 14. Jahrhundert entwickelte sich ausgehend von der Kurie die kanonische
Rechtskultur die sich über ganz Europa ausbreitete. Im Rahmen dieser neuen Rechtsordnung
entfaltete das Dekretale Venerabilem seit seiner Aufnahme in die Compilatio Tertia seine
Wirksamkeit für eine rechtliche Neugestaltung des römisch-deutschen Königund Kaisertums sowie
die Festlegung des alleinigen Königswahlrechts der späteren sieben Kurfürsten im Verlauf des
13. Jahrhunderts. Auf dieser Grundlage regelte dann die Goldene Bulle Karls IV. die
römischdeutsche Königswahl bis zum Ende des mittelalterlichen Reiches. Eine zentrale Bedeutung
für diese Entwicklung kommt der Summa (1253) und der Lectura (1271) Heinrichs von Segusio
(Hostiensis) zu während der Sachsenspiegel keinerlei nachweisbare Wirkung im Zusammenhang mit
römisch - deutschen Königswahlen entfaltet.