Angesichts der derzeitigen Bevölkerungsentwicklung gewinnt die Frage wie
unterhaltsverpflichtete Eltern und Kinder im Einkommensteuerrecht entlastet werden zunehmend an
Bedeutung. Ziel dieser Arbeit ist es ein Modell zur einkommensteuerrechtlichen
Berücksichtigung von Kindes- und Elternunterhalt zu entwickeln das die Gemeinwohlverantwortung
des Unterhaltsverpflichteten verfassungskonform reduziert und den Grundsatz der
Belastungsgleichheit wahrt. Der Weg zu diesem Besteuerungsmodell führt über drei Fragen.
Erstens: In welchen Punkten gibt es zwischen den zivilrechtlichen Unterhaltsregelungen und den
einkommensteuerrechtlichen Berücksichtigungsvorschriften Abweichungen die aus
verfassungsrechtlichen oder steuersystematischen Gründen Änderungen erforderlich machen?
Zweitens: Inwieweit kommt es zu einer ungerechtfertigten Ungleichbehandlung vermögender und
nicht vermögender Familien weil das Einkommensteuerrecht Gestaltungsmöglichkeiten zur
Verringerung der familiären Gesamtsteuerlast eröffnet? Und drittens: Welche alternativen
Modelle wären zur verfassungskonformen Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen im
Einkommensteuerrecht denkbar.