Die am 17. August 2015 in Kraft getretene Europäische Erbrechtsverordnung hat neben einem neuen
europäischen Erbkollisionsrecht und Vorschriften über das internationale Erbverfahrensrecht
auch ein Europäisches Nachlasszeugnis eingeführt. Mithilfe dieses neuartigen Instruments sollen
unter anderem Erben ihre Rechtsstellung in der gesamten EU nachweisen können.Um seine Wirkungen
vollständig zu entfalten und seine ihm angedachte Rolle im internationalen Erb-recht
einzunehmen setzt das Europäische Nachlass-zeugnis einen europäischen Entscheidungseinklang im
Erbrecht voraus.Die Arbeit zeigt zunächst auf dass trotz der in der Verordnung vollzogenen
Harmonisierung des europäischen Erbkollisionsrechts ein solcher Entscheidungseinklang nicht
durchweg gewährleistet ist.Ausgehend von dieser Feststellung werden die Folgen erörtert die
sich hieraus für das Europäische Nachlasszeugnis ergeben.Zuletzt untersucht die Arbeit
verschiedene Wege den europäischen Entscheidungseinklang im Erbrecht zu erhöhen mit dem Ziel
die Funktionstauglichkeit des Europäischen Nachlasszeugnisses und die Effektivität der gesamten
Verordnung zu steigern.