Das Recht der Testamentsvollstreckung hat sich seit der Urfassung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
inhaltlich nicht verändert ? und doch ist es bis heute noch nicht abschließend erforscht. So
stellen sich immer wieder neue Fragen die der Gesetzgeber im Jahr 1900 noch nicht abschließend
be- bzw. durchdacht hat. Dies gilt etwa an der Schnittstelle zum Gesellschaftsrecht. So
untersucht Frau Beck in ihrer Dissertation den Einsatz der GmbH als Testamentsvollstreckerin.
Sie analysiert in chronologischer Reihenfolge welche Probleme sich im Zusammenhang mit der
Errichtung der Gesellschaft der Ausübung des Testamentsvollstreckeramtes und der
abschließenden Abwicklung stellen. Die Abhandlung soll die wissenschaftliche Diskussion auf
diesem bisher wenig erforschten Feld befeuern und zugleich dem Rechtsanwender als
Handlungshilfe dienen.