Konfliktprävention am Arbeitsplatz ist ein hohes Gut - theoretisch. Praktisch tun sich
Arbeitgeber Führungskräfte Betriebsräte und einzelne Mitarbeitende schwer Strukturen zu
schaffen und mit Leben zu füllen. Dabei ist zu wenig bekannt dass die Krankenversicherer über
die Betriebliche Gesundheitsförderung nach 20b SGB V erhebliche personelle und finanzielle
Ressourcen zur Verfügung stellen um die Arbeit gesundheitsförderlich zu gestalten und
gesundheitsgerecht zu führen. In diesem Prozess kann der Betriebsrat eine wichtige
Stellschraube sein. Ihm steht dafür unter dem Aspekt des Gesundheitsschutzes auch ein starkes
Mitbestimmungsrecht zur Seite. Dennoch verbleibt ausreichend Konfliktpotential das mit
Elementen aus Mediation und Konfliktmanagement gezielt bearbeitet werden kann. Im Ergebnis
können die Betriebspartner so einen nachhaltigen Prozess zur Gesundheitsförderung als Beitrag
zur effektiven Konfliktprävention etablieren.