Das Urlaubsrecht hat sich in verschiedenen Bereichen durch die Rechtsprechung teilweise
grundlegend geändert. Ausgehend von der Richtlinie 2003 88 EG (Arbeitszeitrichtlinie) obliegt
es dem EuGH im Rahmen sog. Vorabentscheidungsverfahren die Vereinbarkeit der nationalen
Rechtsvorschriften mit Unionsrecht zu prüfen. Die Studie erörtert systematisch die
Rechtsgrundlagen zur Urlaubsübertragung und Urlaubsabgeltung auf nationaler und europäischer
Ebene. Unter Berücksichtigung der richterlichen Rechtsfortbildung durch den EuGH wird auf
anschauliche Weise dokumentiert anhand welcher Entscheidungen das nationale Urlaubsrecht
maßgeblich beeinflusst wurde. Im Anschluss daran folgt die nationale Rechtsprechung. Dadurch
wird es dem Leser ermöglicht die Änderungen im Detail kennenzulernen. Da Beamte auch dem
europäischen Arbeitnehmerbegriff unterliegen erstreckt sich der Geltungsbereich der
Arbeitszeitrichtlinie auch auf diesen Personenkreis. Somit hat die Rechtsprechung des EuGH auch
auf die Urlaubsverordnungen des Bundes und der Länder Einfluss genommen welches die
Untersuchung berücksichtigt