Die Religionsgesellschaft als Rechtsbegriff ist auch im heutigen (Verfassungs-)Rechtsleben
Deutschlands insbesondere durch die inkorporierten religionsverfassungsrechtlichen Artikel der
Weimarer Reichsverfassung präsent. Christian Sturm untersucht in dieser rechtshistorischen
Studie die Wurzeln des Begriffs der Religionsgesellschaft im Naturrecht der Aufklärung und
zeichnet seine Entwick1ung bis zu den ersten deutschen Kodifikationen nach. Dabei erweist sich
dass der Begriff geschichtlich keineswegs allein den heute für ihn charakteristischen
freiheitlichen Kontext aufweist sondern dass ihm gerade zu Beginn auch eine dezidiert
etatistische Funktion eignet wenngleich er spätestens in den ersten Kodifikationen zum
Wegbereiter eines auf Parität und staatlicher Zurückhaltung fußenden Staatskirchenrechts
avanciert.