Die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung ist das wichtigste Regelwerk für die Sicherheit und
Ordnung des Eisenbahnbetriebs. Der Kommentar ist unersetzlich für die Bewältigung der
vielfältigen Aufgaben der Bahnen Aufsichtsbehörden Besteller von Schienenverkehrsleistungen
der Bahnbau- und Schienenfahrzeugindustrie oder der Sachverständigen. Die überarbeitete und
aktualisierte 7. Auflage ist auf den neuesten Stand gebracht worden und enthält alle Änderungen
die sich seit der letzten Auflage aus dem Jahr 2020 ergeben haben. Dabei wurde die
Kommentierung durchgehend überarbeitet und in weiten Teilen neu gefasst um insbesondere den
Entwicklungen in den letzten Jahren seit Erscheinen der Vorauflage gerecht zu werden. Hierzu
gehören: . A.VII: Erhebliche Erweiterung und Aktualisierung der Kommentierung zum Bau einer
Eisenbahn (Planfeststellung) . § 1: Erweiterung der Kommentierung zu "umfassenden Umbauten"
. § 2: Erhebliche Erweiterung der Kommentierung zu Fragen der Sicherheit im Eisenbahnbetrieb .
§ 28: Erhebliche Erweiterung und Aktualisierung der Kommentierung zur Fahrzeugausrüstung
insbesondere durch die fortschreitende Implementierung des Zugsteuerungs- und
Zugsicherungssystems "European Train Control System" (ETCS) . §§ 47ff.: Erhebliche Erweiterung
der Kommentierung zu den Anforderungen an "Betriebsbeamte" insbesondere im Hinblick auf deren
Tauglichkeit . Anpassungen bei den in Kapitel A.IX zitierten Unfallverhütungsvorschriften und
. umfangreiche Anpassungen und Ergänzungen aufgrund neuer aktueller Rechtsprechung. Weiterhin
berücksichtigt wurden Neuerungen die auf die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung Einfluss
haben: . Inkrafttreten bzw. Änderungen von Paragraphen des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
(insbesondere §§ 18 22b 24 ff. AEG) mit Auswirkungen auf die Kommentierung (insbesondere zu
§ 17 EBO) und Erweiterung der Übersicht in Kapitel A.I. . Einführung der aktuellen
"Eisenbahnspezifischen Technischen Baubestimmungen"(EiTB) durch das EBA in der Fassung gültig
ab 1. Januar 2023 . Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2021 782 des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 29. April 2021 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im
Eisenbahnverkehr . Inkrafttreten des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen (KStrStG) vom 8.
August 2020 zur erweiterten Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts . Inkrafttreten des
Gesetzes zur Beschleunigung von Investitionen vom 3. Dezember 2020 insbesondere zur Abgrenzung
von "Unterhaltung" und "Änderung" der Betriebsanlagen einer Eisenbahn und . Inkrafttreten des
Gesetzes zur Weiterentwicklung des Eisenbahnregulierungsrechts vom 9. Juni 2021 insbesondere
zur Definition des Begriffs der "Eisenbahnanlagen".