Die Prüfungsdichte im Friseurhandwerk ist in den vergangenen Jahren stetig angestiegen. Z-Bons
und Kassenbücher reichen nicht mehr aus. Seit 01.01.2018 räumt das Instrument der
Kassen-Nachschau den Finanzbehörden gar noch weitergehende Rechte ein. Prüfende dürfen die
Geschäftsräume seitdem ohne vorherige Ankündigung betreten um - das Verhalten an der Kasse zu
beobachten - Testkäufe durchzuführen - Kassenunterlagen anzufordern und Auskünfte einzuholen
- einen Kassensturz durchzuführen und - sofort Zugriff auf die Einzeldaten der Kasse (Bondaten)
zu nehmen. Somit gewinnt eine ordnungsmäßig geführte Kasse im Friseurhandwerk stark an
Bedeutung um nachteiligen Rechtsfolgen vorzubeugen. Die aktualisierte Brancheninformation
beschreibt in leicht verständlicher Sprache wie Sie Ihre Kasse prüfungssicher einrichten und
Schätzungen vermeiden. Sie erhalten Informationen zum richtigen Umgang mit Trinkgeldern und
Modellen sowie zu den Auswirkungen fehlerhafter Inventuren. Außerdem wird der erlaubte
Handlungsbereich der Prüfenden definiert. Hinzu kommt die Notwendigkeit eingesetzte Kassen ab
2020 mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) auszurüsten. Da eine
fristgerechte Implementierung der TSE mitunter nicht möglich gewesen ist hat der Bund mit BMF
Schreiben vom 06.11.2019 eine Fristverlängerung zum 30.09.2020 (Nichtbeanstandungsregel)
zugelassen die wiederum eigenständig durch alle Bundesländer (Ausnahme Bremen) unter
bestimmten Voraussetzungen noch einmal auf den 31.03.2021 verlängert wurde. Ein Ausblick auf
gesetzliche Änderungen zahlreiche Urteile der Finanzgerichtsbarkeit u.a. zur Notwendigkeit
einer Verfahrensdokumentation (Bedienungsanleitung der Kasse Programmierprotokoll etc.)
machen das Werk zu einem unverzichtbaren Ratgeber für Friseurbetriebe. Für Detailfragen auch zu
den Einsatzmöglichkeiten der DATEV-Lösungen ist immer ihr Steuerberater oder ihre
Steuerberaterin der richtige Ansprechpartner.