Seit dem 01.05.2023 tritt das Deutschland-Ticket die Nachfolge des Neun-Euro-Tickets an das
in den Sommermonaten 2022 rund 52 Millionen Mal verkauft wurde. Wie bereits das
Neun-Euro-Ticket soll auch das Deutschland-Ticket die Bürger angesichts der weiterhin hohen
Energiepreise finanziell entlasten. Gleichzeitig soll es die Attraktivität des ÖPNV erhöhen und
einen stärkeren Anreiz zum Umstieg vom Auto auf Bus und Bahn setzen. Zusätzlich wird für
Arbeitgeber die Möglichkeit geschaffen das Deutschland-Ticket ihren Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern nochmals vergünstigt als Jobticket anzubieten. In diesem Zusammenhang stellt sich
für Unternehmen die Frage welche Voraussetzungen für ein solches Jobticket-Angebot erfüllt
sein müssen. Für Arbeitnehmer sind die Auswirkungen eines vom Arbeitgeber bezuschussten
Jobtickets auf ihre Einkommensteuererklärung wichtig. Um neue Fachkräfte zu gewinnen und
dauerhaft an das eigene Unternehmen zu binden bieten viele Arbeitgeber unterschiedliche
Möglichkeiten an sich an den Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ihrer
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu beteiligen. Eine weitere für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
auch steuerlich interessante Alternative stellt die Überlassung von betrieblichen Firmenrädern
dar die die Arbeitnehmer auch privat nutzen können. Beschäftigte die für ihren Weg zur Arbeit
weiterhin ihren privaten Pkw nutzen können vom Arbeitgeber einen steuerpflichtigen
Fahrtkostenzuschuss im Rahmen der Entfernungspauschale erhalten. Hier gilt es die vorgezogene
Anhebung der Entfernungspauschale zu beachten die einen höheren Fahrtkostenzuschuss
ermöglicht. Daneben kommt auch die steuerfreie Abgabe von monatlichen Tankgutscheinen in Frage.
Die Ausgabe gibt Unternehmen einen schnellen Überblick über die aktuellen Regelungen der
verschiedenen Alternativen zu Fahrtkostenzuschüssen Jobtickets und Firmenrädern. Bei
Detailfragen sollten sich Unternehmen unbedingt von ihrer Steuerberatungskanzlei beraten
lassen.