Etwa 1 3 Millionen Menschen haben in der DDR einen Anspruch auf eine Zusatz- oder Sonderrente
erworben. Mit dem Beitritt zur Bundesrepublik wurde auch das DDR-Rentenrecht in bundesdeutsches
Recht überführt. Die Folge: Die zusätzlichen Ansprüche wurden nach einer kurzen Übergangsfrist
gekürzt oder gestrichen. Von den sogenannten Überführungslücken waren 27 Berufsgruppen -
Bergleute Ingenieure Ärzte Lehrer Eisenbahner Balletttänzerinnen - betroffen. 1998 begann
am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein Mammutprozess. Es folgten Klagen bis hin zum
Europäischen Gerichtshof. Zehn Berufsgruppen erzielten Erfolge.Bei weiteren 17 Gruppen steht
eine Lösung bis heute aus. 30 Jahre kämpfen die Betroffenen inzwischen um Gerechtigkeit. Die
Verweigerung von Zusatz- und Sonderrenten bedeutet nicht nur eine Geringschätzung der
Lebensleistung von Ostdeutschen sondern führt auch zu Altersarmut. Daraus resultieren Frust
und Verbitterung auf »die Politik«.Johanna Weinhold erzählt die Biografien von Betroffenen
erklärt Hintergründe der Rententhematik und sie lässt Expertinnen und Experten zu Wort kommen.
Nicht zuletzt erklärt sie warum Ungerechtigkeitsempfindungen sich auch auf jüngere
Generationen auswirken.