Am 31. Dezember 1770 erließ Markgraf Karl Friedrich von Baden für seine Hofbibliothek in
Karlsruhe eine erste Benutzungsordnung. 1765 hatte er die Bücher der ehemals
Baden-Durlachischen Hofbibliothek in ein gerade fertiggestelltes Nebengebäude des Schlosses
bringen lassen. Als er 1771 die Markgrafschaft Baden-Baden erbte holte er auch die Bücher
dieser Hofbibliothek nach Karlsruhe. Der gemeinsame Bestand der Bibliotheca publica
Carolo-Fridericiana wurde auf 20.000 Bände geschätzt. Der Markgraf bestimmte seine Bibliothek
zum öffentlichen Gebrauch für das gelehrte Publikum. Das lateinische Statut das er an die Tür
zur Bibliothek anschlagen ließ regelt den Nutzungszweck die Öffnungszeiten das Verhalten der
Nutzer in den Bibliotheksräumen die Ausleih- und Bestellmodalitäten die Nichtverleihbarkeit
von Handschriften und seltenen Drucken die Fürsorge- und Schadensersatzpflicht der Nutzer für
beschädigtes oder verlorenes Bibliotheksgut die Verlängerung von Leihfristen und die
Bestrafung bei Diebstahl. Fixiert wird zudem die noch heute geltende Verpflichtung badischer
Verleger zur Abgabe von Pflichtexemplaren und damit die Funktion der Bibliothek als Gedächtnis
Badens.Aus Anlass des Jubiläums präsentiert die Badische Landesbibliothek die zeitgenössischen
Dokumente zu ihrer Einrichtung als öffentliche Anstalt. Sie verbindet dies mit einer Würdigung
ihres ersten hauptamtlichen Bibliothekars Friedrich Valentin Molter und mit vier neu aus den
Quellen erarbeiteten Beiträgen zur Geschichte ihrer Benutzung ihres Bestandes ihres
Pflichtexemplarrechts und ihrer räumlichen Unterbringung.