Jede Erste-Hilfe-Maßnahme wird in der Regel gemäß DGUV Vorschrift 1 24 Abs. 6 in betrieblichen
Verbandkästen dokumentiert und 5 Jahre aufbewahrt. Nach der neuen DSGVO ist dies jedoch nicht
mehr datenschutzkonform da im Verbandbuch besondere personenbezogene Daten in Form von
Gesundheitsdaten für jeden zugänglich sind.Jeder Verbandkasten sollte daher mit unserer neuen
und rechtssicheren Dokumentationshilfe ausgestattet sein.