Was ist zu tun wenn bei einem Bauvertrag nach BGB die Abnahmefrist ungenutzt verstreicht oder
die Abnahme mit Hinweis auf Mängel verweigert wird? Welche Leistung kann dann abgerechnet
werden? Wer muss zu welchem Zeitpunkt beweisen ob ein Mangel vorliegt? Und müssen Abweichungen
toleriert werden oder stellen sie einen Mangel dar? ...Wer bei solchen Diskussionen nicht hieb-
und stichfest argumentieren kann kommt mit seinen Ansprüchen schnell unter die Räder. Mit dem
Baustellenhandbuch Abnahme sind alle rechtlichen und technischen Fakten und Argumente zur Hand
um Diskussionen bei der Abnahme schnell zu beenden.Denn neben wichtigen technischen Vorgaben
der VOB C enthält das Buch Fristen Rechtsgrundlagen und Abnahmewirkungen der VOB B sowie des
BGB-Bauvertragsrechts das viele bisher strittige Punkte neu regelt.